Darf man eine Hüpfburg überall aufstellen? Genehmigungen & Tipps

Hüpfburgen sind ein Highlight auf jeder Kinderparty. Doch bevor du loslegst, solltest du wissen: Nicht überall darfst du eine Hüpfburg einfach so aufstellen. In diesem Beitrag erfährst du, wann eine Genehmigung notwendig ist, was du auf privatem vs. öffentlichem Gelände beachten musst – und wie du böse Überraschungen vermeidest.

Hüpfburg im eigenen Garten aufstellen – problemlos erlaubt

Wenn du über ein eigenes Grundstück oder einen privaten Garten verfügst, darfst du dort in der Regel ohne Genehmigung eine Hüpfburg aufstellen – unter folgenden Bedingungen:

✅ Nur für private Zwecke (z. B. Kindergeburtstag)
✅ Kein gewerblicher Einsatz oder Verkauf auf dem Grundstück
✅ Keine Lärmbelästigung für Nachbarn (Ruhezeiten beachten)
✅ Die Hüpfburg ist sicher und sachgemäß aufgebaut

Tipp: Informiere Nachbarn im Vorfeld – besonders bei größeren Veranstaltungen mit Musik. Das schafft Verständnis und verhindert Konflikte.

Hüpfburg auf öffentlichem Gelände – hier brauchst du fast immer eine Genehmigung

Willst du eine Hüpfburg im Park, auf einem Spielplatz oder auf öffentlichem Gelände aufstellen, gelten strengere Regeln:

🔸 Du benötigst die Erlaubnis der Stadt, Gemeinde oder des Grundstückseigentümers
🔸 Meist wird ein schriftlicher Antrag erforderlich – mit Angabe von Zeit, Ort, Anlass und Verantwortlichen
🔸 Bei größeren Events wird eine Veranstaltungsanmeldung verlangt
🔸 In vielen Fällen wird eine Haftpflichtversicherung gefordert
🔸 Eventuell musst du ein Sicherheitskonzept oder eine Betreuungsperson nachweisen

Zuständige Stellen:

  • Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde

  • Liegenschaftsverwaltung (bei Parks oder kommunalen Flächen)

  • Hausverwaltung oder Eigentümer (bei Innenhöfen oder Wohnanlagen)

Typische Orte & was erlaubt ist

Ort Genehmigung nötig? Hinweise
Eigener Garten ❌ Nein Nur bei Lärm Beschwerden möglich
Privat gemietete Wiese ✅ Ja, mit Erlaubnis Vermieter ansprechen, ggf. Haftung klären
Stadtpark / Spielplatz ✅ Ja Antrag bei Stadt einreichen
Schulhof / Kita-Gelände ✅ Intern geregelt Zustimmung der Leitung erforderlich
Firmenparkplatz ✅ Ja Arbeitgeber und ggf. Stadt informieren
Vereinsgelände ✅ Ja Vereinsintern klären, ggf. Versicherung

Wann ist eine Hüpfburg eine „genehmigungspflichtige Veranstaltung“?

Wenn deine Veranstaltung öffentlich beworben wird (z. B. Stadtteilfest, Vereinsfeier mit Besuchern), kann die Hüpfburg Teil einer anmeldepflichtigen Veranstaltung sein. Dann brauchst du zusätzlich:

  • Veranstaltungsanmeldung beim Ordnungsamt

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

  • Hygienekonzept oder Sicherheitskonzept (bei größeren Events)

  • ggf. Brandschutzabnahme oder Sanitätsdienst

Sprich rechtzeitig mit der zuständigen Behörde – die Genehmigung kann einige Tage oder Wochen dauern.

Wenn deine Veranstaltung öffentlich beworben wird (z. B. Stadtteilfest, Vereinsfeier mit Besuchern), kann die Hüpfburg Teil einer anmeldepflichtigen Veranstaltung sein. Dann brauchst du zusätzlich:

  • Veranstaltungsanmeldung beim Ordnungsamt

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

  • Hygienekonzept oder Sicherheitskonzept (bei größeren Events)

  • ggf. Brandschutzabnahme oder Sanitätsdienst

Sprich rechtzeitig mit der zuständigen Behörde – die Genehmigung kann einige Tage oder Wochen dauern.

Stromversorgung & Sicherheit nicht vergessen

Egal ob privat oder öffentlich: Die Hüpfburg braucht Strom und muss sicher betrieben werden. Achte auf:

  • Stromanschluss (220 V, wettergeschützt, ggf. Kabeltrommel)

  • Sicherer Aufbau (Plane, Erdanker, Absperrung)

  • Aufsichtsperson während des Betriebs

  • Wetterfestigkeit (bei Regen oder Wind Hüpfburg abschalten)

Haftung & Versicherung – wer ist verantwortlich?

Bei Unfällen haftet der Veranstalter – also in der Regel du als Mieter oder Betreiber. Prüfe daher:

  • Ob der Verleiher eine Haftpflichtversicherung inkludiert

  • Ob deine Privathaftpflicht (bei privaten Events) greift

  • Ob du für öffentliches Gelände eine separate Versicherung brauchst

Tipp: Gute Hüpfburg-Anbieter informieren dich vorab transparent über alle Versicherungsfragen.

Fazit: Nicht überall erlaubt – aber mit Planung kein Problem

Eine Hüpfburg darfst du nicht überall spontan aufbauen – besonders nicht auf öffentlichen Flächen. Mit einer frühzeitigen Genehmigung, guter Kommunikation und ausreichender Absicherung steht dem Hüpf-Spaß aber nichts im Weg.

Eine Hüpfburg darfst du nicht überall spontan aufbauen – besonders nicht auf öffentlichen Flächen. Mit einer frühzeitigen Genehmigung, guter Kommunikation und ausreichender Absicherung steht dem Hüpf-Spaß aber nichts im Weg.